Mitgliedsbeiträge beim TuS Seelze
Unsere Mitgliedsbeiträge setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
✅ Grundbeitrag für den Hauptverein
✅ Spartenbeitrag (je nach gewählter Abteilung)
✅ Einmalige Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr)
Abbuchung & Zahlungsrhythmus
Die Beiträge werden vierteljährlich per Lastschrift eingezogen – immer am 1. Bankarbeitstag des zweiten Monats eines Quartals (Februar, Mai, August, November).
⚠ Wichtig: Der erste Beitragseinzug kann je nach Eintrittsdatum variieren und wird entsprechend angepasst.
Im folgenden Quartal werden die Aufnahmegebühr und ggf. eine Passgebühr fällig.
Zusätzliche Spartenbeiträge
Einige Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben gesonderte Beiträge erheben. Dies geschieht auf Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Anmeldung
Für jedes Mitglied ist ein separates Anmeldeformular erforderlich.
📄 Alle Details zur Beitragsstruktur findet ihr hier:
BuT: weitere Informationen findet Ihr im Glossar
Hinweis: Der Beitragsrechner dient nur zur Orientierung und ist ohne Gewähr.
Den verbindlichen Mitgliedsbeitrag erhaltet Ihr mit der Bestätigung per E-Mail bzw. dem Anschreiben vom Mitgliederwart.
Beitragsermäßigung
Der ermäßigte Beitrag gilt ab 18 Jahre für Schülerinnen und Schüler, Studierende & Auszubildende. Für die Nutzung des ermäßigten Beitrags muss ein schriftlicher Nachweis über die entsprechende Lebenssituation beigefügt und jeweils nach Ablauf unaufgefordert erneuert werden, ansonsten wird der Beitrag automatisch hochgesetzt. Rückwirkend können keine Ermäßigungen berücksichtigt werden.
Beitragsrückstände
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Bei Beitragsrückständen werden Gebühren erhoben.
Es erfolgt folgender Ablauf:
a. Nach 14 Tagen erfolgt eine Zahlungserinnerung
b. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt die 1. Mahnung. Die Gebühr beträgt 2,50€
c. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt die 2. Mahnung. Die Gebühr beträgt 5,00€
d. Nach Ermessen des Vorstandes: Weitergabe an Süderelbe Inkasso. Die Kosten trägt der Verursacher
e. Zahlungsrückstände von sechs Monatsbeiträgen und zweiter erfolgloser Mahnung führen zum Ausschluss aus dem Verein. Siehe Satzung
f. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt eine Vereinsfreigabe nicht eher, bis alle rückständigen Beiträge vollständig beglichen sind.
Unsere Bankverbindung:
Hannoversche Volksbank
IBAN: DE86 2519 0001 8716 1834 03
BIC: VOHADE2HXXX