Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Bei Beitragsrückständen werden Gebühren erhoben.
Es erfolgt folgender Ablauf:
a. Nach 14 Tagen erfolgt eine Zahlungserinnerung
b. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt die 1. Mahnung. Die Gebühr beträgt 2,50€
c. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt die 2. Mahnung. Die Gebühr beträgt 5,00€
d. Nach Ermessen des Vorstandes: Weitergabe an Süderelbe Inkasso. Die Kosten trägt der Verursacher
e. Zahlungsrückstände von sechs Monatsbeiträgen und zweiter erfolgloser Mahnung führen zum Ausschluss aus dem Verein. Siehe Satzung
f. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt eine Vereinsfreigabe nicht eher, bis alle rückständigen Beiträge vollständig beglichen sind.